Neuigkeiten von der DEHOGA - Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz

Aufgrund ver­schie­de­ner Anfragen aus Mit­glie­der­krei­sen haben der DEHOGA Bun­des­ver­band das Merkblatt zum Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ak­tua­li­siert und ein Muster für eine Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung entworfen. Die Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung muss von allen Betroffenen individuell erstellt und auf der Webseite ver­öf­fent­licht werden. Das Muster dient daher lediglich zur Vorlage für in­di­vi­du­el­le Erklärungen. Mit dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz werden zum ersten Mal private Wirt­schafts­ak­teu­re, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu ver­pflich­tet, Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienst­leis­tun­gen in den An­wen­dungs­be­reich des Gesetzes fallen.
Das Gesetz gilt grund­sätz­lich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienst­leis­tun­gen, die für Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, sofern diese im Gesetz aus­drück­lich genannt sind.

DEHOGA Merkblatt Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz

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