Neuigkeiten von der DEHOGA - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Aufgrund verschiedener Anfragen aus Mitgliederkreisen haben der DEHOGA Bundesverband das Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aktualisiert und ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung entworfen. Die Barrierefreiheitserklärung muss von allen Betroffenen individuell erstellt und auf der Webseite veröffentlicht werden. Das Muster dient daher lediglich zur Vorlage für individuelle Erklärungen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, sofern diese im Gesetz ausdrücklich genannt sind.

DEHOGA Merkblatt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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