Bundesmeldegesetz 2025: Das müssen Beherbergungsbetriebe beachten
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein aktualisiertes Bundesmeldegesetz: Während die Meldepflicht für inländische Gäste entfällt, bleibt sie für ausländische Gäste bestehen. Doch Vorsicht: Die Verpflichtung zur Meldung der Tourismusstatistik bleibt unverändert bestehen!
Am 1. Januar 2025 trat in Deutschland eine bedeutende Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft: Die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsstätten wurde abgeschafft. Dies bedeutet, dass Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen; sie müssen weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.
Einige Beherbergungsbetriebe gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit der Änderung des BMG auch die Verpflichtung zur Meldung für die Tourismusstatistik entfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Meldepflichten zur Beherbergungsstatistik bleiben auf Grundlage des Beherbergungsstatistikgesetz unverändert bestehen. Betriebe mit zehn oder mehr Betten sind weiterhin verpflichtet, monatlich statistische Daten an die zuständigen Landesämter zu übermitteln. Diese Daten sind essenziell für die Erstellung der Tourismusstatistik und dienen als Grundlage für wirtschaftliche Analysen und Entscheidungen.